Kennzeichnung beim Transport von Gefahrgut
Gefahrgut ist ein Sammelbegriff für Stoffe und Produkte mit gefährlichen Eigenschaften, die Menschen, Umwelt, Sachwerte und andere Güter schädigen können, wenn sie während eines Transports nicht richtig gehandhabt werden.
Der Begriff Transport umfasst
Die Ortsveränderung des Gutes mit einem Beförderungsmittel sowie das Be- und Entladen, die Lagerung und sonstige Tätigkeiten, die Teil der Ortsveränderung sind.
Die internationalen Regelwerke unterscheiden sich je nach Art der Beförderung.
ADR / ADR-S – Gefahrguttransport auf der Straße
Schwedische Vorschriften – Angaben aus dem schwedischen Original
Der Zusatz „-S“ nach ADR bedeutet, dass die Vorschriften die schwedische Fassung der Anlagen A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) enthalten, ergänzt um Bestimmungen, die nur für nationale Beförderungen in Schweden gelten.
Das ADR ist bei Beförderungen zwischen Staaten, die Vertragsparteien des Übereinkommens sind, sowie zwischen und innerhalb der EU-Mitgliedstaaten anzuwenden.
Weitere Informationen zum Regelwerk ADR / ADR-S für den Gefahrguttransport auf der Straße bietet die schwedische Behörde MSB (Myndigheten för samhällsskydd och beredskap): www.msb.se/farligtgods.
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RID / RID-S – Gefahrguttransport auf der Schiene
Schwedische Vorschriften – Angaben aus dem schwedischen Original
Die Vorschriften des RID-S enthalten Bestimmungen und Voraussetzungen, die bei nationalen und internationalen Beförderungen gefährlicher Güter auf der Schiene erfüllt sein müssen.
RID-S ist die umgangssprachliche Bezeichnung der Vorschriften der schwedischen Behörde MSB über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Schiene.
Der Buchstabe „S“ nach RID bedeutet, dass die Vorschriften die schwedische Fassung der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID), Anhang C zum COTIF (Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr), enthalten, ergänzt um Bestimmungen, die nur für nationale Beförderungen in Schweden gelten.
Das RID ist bei Beförderungen zwischen Staaten, die Vertragsparteien des COTIF sind, sowie zwischen und innerhalb der EU-Mitgliedstaaten anzuwenden.
Weitere Informationen zum Regelwerk RID / RID-S für den Gefahrguttransport auf der Schiene bietet die schwedische Behörde MSB (Myndigheten för samhällsskydd och beredskap): www.msb.se/farligtgods.
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IMDG – Gefahrguttransport auf See
Der IMDG-Code (International Maritime Dangerous Goods Code) ist das internationale Regelwerk der IMO (International Maritime Organization) für die Beförderung verpackter gefährlicher Güter auf See.
Der IMDG-Code enthält unter anderem Angaben dazu, wie Klassifizierung, Verpackung, Markierung, Bezettelung, Dokumentation, Stauung und Trennung beim Seetransport verpackter gefährlicher Güter durchzuführen sind.
Weitere Informationen zum Regelwerk IMDG bietet die Website der schwedischen Verkehrsbehörde Transportstyrelsen: www.transportstyrelsen.se/sv/sjofart.
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DGR – Gefahrguttransport in der Luft
Für die Luftfahrt finden sich die rechtlichen Regelungen zu Gefahrgut in den ICAO Technical Instructions (ICAO-TI), die von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) veröffentlicht werden. Darüber hinaus haben die Fluggesellschaften im internationalen Luftverkehrsverband (IATA) Regeln erarbeitet, die auf den ICAO-TI beruhen und um Zusatzregeln der Gesellschaften ergänzt sind. Diese Regeln heißen Dangerous Goods Regulations (DGR).
Schwedische Vorschriften – Angaben aus dem schwedischen Original
Die schwedische Verkehrsbehörde Transportstyrelsen ist in Schweden die zuständige Behörde für Lufttransporte gefährlicher Güter und vertritt Schweden bei der Weiterentwicklung der ICAO-TI.
Weitere Informationen zu Lufttransporten gefährlicher Güter bietet die Website von Transportstyrelsen: www.transportstyrelsen.se/sv/luftfart.
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Klassifizierung von Gefahrgut
Das Klassifizierungssystem bildet die Grundlage dafür, wie eine Chemikalie befördert werden darf. Gefahrgut ist im schwedischen Gesetz und in der schwedischen Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter als Chemikalien definiert, die einer der neun Klassen (Gefahrenkategorien) nach dem System der Vereinten Nationen angehören.
Die Klassen sind:
| Bild | Klasse | Stoff | Beispiele |
|---|---|---|---|
![]() | 1 | Explosive Stoffe und Gegenstände | Feuerwerk, Munition |
![]() | 2 | Gase | Sauerstoff, Kohlendioxid |
![]() | 3 | Entzündbare flüssige Stoffe | Benzin, Ethanol |
![]() | 4.1 | Entzündbare feste Stoffe | Streichhölzer, Metallpulver |
![]() | 4.2 | Selbstentzündliche Stoffe | Kohle, Fischmehl |
![]() | 4.3 | Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln | Kalium, Magnesiumpulver |
![]() | 5.1 | Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe | Ammoniumnitrat, Calciumhypochlorit |
![]() | 5.2 | Organische Peroxide | Dibenzoylperoxid, Peroxyessigsäure |
![]() | 6.1 | Giftige Stoffe | Quecksilberverbindungen, Cyanide |
![]() | 6.2 | Ansteckungsgefährliche Stoffe | Bakterien, lebende Viren, Laborproben |
| Originalbild für Klasse 7 fehlt noch. | 7 | Radioaktive Stoffe | Uranhexafluorid, Thorium |
![]() | 8 | Ätzende Stoffe | Batterien, Essigsäure |
![]() | 9 | Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände | Umweltgefährdende Stoffe, Asbest |
![]() | Wassergefährdende Stoffe | Ein Produkt mit wassergefährdenden Eigenschaften (Marine Pollutants) muss in eine der oben genannten Klassen eingestuft sein, ist aber zusätzlich beim Seetransport als wassergefährdend zu behandeln und zu „klassifizieren“. Hat das Produkt außer der Wassergefährdung keine weiteren gefährlichen Eigenschaften, wird es der Klasse 9 zugeordnet. | |













